diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -99,7 +99,9 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. -4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. +4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. + +4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. 5. Organe des Clubs =================== @@ -349,20 +351,41 @@ 12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. +13. Regeln im Vereinslokal +========================== + +13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, + welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende + Konsequenzen stehen zur Verfügung: + + - Auschluss aus dem Verein + - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material + - Ersetzung des beschädigten Materials + - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal + + Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der + Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über + die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des + Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. + +14. Auflösung des Vereins +========================= + +14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. -10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens +14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. -10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter +14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von der (A)MV bestimmt. -11. Nationales Gesetz +15. Nationales Gesetz ===================== -11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das +15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.