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@@ -130,55 +130,54 @@ 6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
     4. Auflösung des Vereins
     5. Ausschließung eines Mitglieds
 
-6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
+6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
+    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
+    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
+
+6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
     MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 
-6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
+6.6 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
     muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 
-6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
+6.7 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
     Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
     ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
-6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
+6.8 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 
-6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
+6.9 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
-6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
-    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
+6.10 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
+     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 
-6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
+6.11 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
      Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 
-6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
+6.12 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
      mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 
-6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
+6.13 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
      ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
      Verein.
 
-6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
+6.14 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
      Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
      Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
      können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 
-6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
+6.15 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
      Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
      Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
      Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 
-6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
+6.16 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
      diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
      keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
      den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 
-6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
-     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
-     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
-     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
-
 6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
      betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
      welche von der (A)MV gewählt werden.