diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -5,412 +5,411 @@ Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. I Gründungsmitglieder ===================== -1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy - Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und - Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, - L-2143, Luxemburg registriert. +1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: + Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und + Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, + L-2143, Luxemburg registriert. II Name & Sitz ============== -2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". - -2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg. +1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". +2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg. III Objektive -============ +============= -3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive: +1. Die Organisation gibt sich folgende Objektive: - - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit - - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen - senden - - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz - - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen + - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit + - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen + senden + - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz + - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen -3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im - Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) +2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im + Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) IV Mitgliedschaft ================= -4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: +1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: - - ordentliche Mitglieder - - Ehrenmitglieder - - unterstützende Mitglieder + - ordentliche Mitglieder + - Ehrenmitglieder + - unterstützende Mitglieder -4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die - Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag - entrichten. +2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die + Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag + entrichten. -4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche - Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. +3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche + Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. -4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder - um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu - Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines - ordentlichen Mitglieds. +4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder + um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu + Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines + ordentlichen Mitglieds. -4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für - Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. +5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für + Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. -4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis - zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem - jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und - aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für - Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem + jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und + aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für + Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein - "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für - die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für - Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein + "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für + die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für + Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis - zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet - wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist - auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären - Einkommen festgelegt. +8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet + wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist + auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären + Einkommen festgelegt. -4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht - zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug - eines aktiven Engagements im Verein. +9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht + zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug + eines aktiven Engagements im Verein. -4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. +10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. -4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, - dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. +11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, + dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. -4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des - jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um - dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung - eingereicht werden. +12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des + jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um + dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung + eingereicht werden. -4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen. +13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen. -4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen - möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung - eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine - außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die - Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise - für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied - kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime - Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. +14. Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen + möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung + eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine + außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die + Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise + für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied + kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime + Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. -4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. +15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. -4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. +16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. V Organe des Clubs ================== -5.1 Die Organe des Clubs sind: +1. Die Organe des Clubs sind: - - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung - - Vorstand - - ChaosMeetings - - Kommissionen + - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung + - Vorstand + - ChaosMeetings + - Kommissionen VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung =========================================== -6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres - stattfinden. +1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres + stattfinden. -6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus - festgelegt werden. +2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus + festgelegt werden. -6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine - außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die - Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung, - Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. +3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine + außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die + Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung, + Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. -6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen - entschieden werden muss: +4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen + entschieden werden muss: - 1. Änderung der Satzung - 2. Wahl eines Vorstands - 3. Überprüfung der Finanzen - 4. Auflösung des Vereins - 5. Ausschließung eines Mitglieds - 6. Einführung einer neuer Komission - 7. Auslösung einer Kommission + 1. Änderung der Satzung + 2. Wahl eines Vorstands + 3. Überprüfung der Finanzen + 4. Auflösung des Vereins + 5. Ausschließung eines Mitglieds + 6. Einführung einer neuer Komission + 7. Auslösung einer Kommission -6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein - um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine - AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. +5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein + um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine + AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. -6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre - MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. +6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre + MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. -6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder - anwesend sind. +7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder + anwesend sind. -6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, - muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. +8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, + muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. -6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. +9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. -6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner - Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. - Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber - sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär - mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied - vertreten. +10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner + Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. + Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber + sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär + mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied + vertreten. -6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten - Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der - einfachen Majorität, falls nicht anders definiert. +11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten + Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der + einfachen Majorität, falls nicht anders definiert. -6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren - Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese - Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10). +12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren + Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese + Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10). -6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. +13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. -6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten - Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. +14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten + Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. -6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV - mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. +15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV + mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. -6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder - ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im - Verein. +16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder + ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im + Verein. -6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel - der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. +17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel + der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. -6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands - sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein. +18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands + sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein. -6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen. +19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen. VII Vorstand ============ -7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 - und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der - Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV - gewählt werden müssen. +1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 + und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der + Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV + gewählt werden müssen. -7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. +2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. -7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle - Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet - werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied - kandidiert, beinhalten. +3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle + Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet + werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied + kandidiert, beinhalten. -7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen - Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den - Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss - durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten - (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von - seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person - auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem - Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 - Monate eine AMV einberufen. +4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen + Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den + Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss + durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten + (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von + seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person + auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem + Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 + Monate eine AMV einberufen. -7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn - ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn - mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. +5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn + ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn + mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. -7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein - Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle - eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. +6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein + Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle + eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. -7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie - einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen, - wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt. +7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie + einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen, + wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt. -7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, - können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen. +8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, + können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen. -7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, - damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die - Wiedergutsmachungsklausel (7.10). +9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, + damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die + Wiedergutsmachungsklausel (VII/10). -7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten - Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund - hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt - über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt - sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende - Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen - Person, gewählt werden: +10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten + Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund + hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt + über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt + sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende + Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen + Person, gewählt werden: - - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre - - Rücktritt von seiner aktuellen Position - - Ausscheidung aus dem Verein + - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre + - Rücktritt von seiner aktuellen Position + - Ausscheidung aus dem Verein VIII ChaosMeetings ================== -8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es - ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht - werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. - der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen. +1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es + ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht + werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. + der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen. IX Finanzprüfer =============== -9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: +1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: - - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen - - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu - erklären und zu übergeben. + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen + - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu + erklären und zu übergeben. X Kommissionen ============== -10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben: +1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben: - - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über - vergangene und folgende Aktivitäten - - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich + - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über + vergangene und folgende Aktivitäten + - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich -10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die - maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission - bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden. +2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die + maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission + bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden. -10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission - kandidieren. +3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission + kandidieren. -10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist, - kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. +4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist, + kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. -10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung. +5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung. -10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann - eine Kommissionssitzung einberufen. +6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann + eine Kommissionssitzung einberufen. -10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der - Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die - Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission - anwesend sein. +7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der + Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die + Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission + anwesend sein. -10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden. +8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden. -10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder - der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei - gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen - gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9). +9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder + der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei + gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen + gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9). -10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach - besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. +10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach + besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. -10.11 Folgende Kommissionen bestehen: +11. Folgende Kommissionen bestehen: - - Pressekommission - - Hackerspacekommission + - Pressekommission + - Hackerspacekommission XI Pressekommission =================== -11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner - zwischen der Presse und dem Verein. +1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner + zwischen der Presse und dem Verein. -11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. +2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. -11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und - zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu). +3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und + zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu). -11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden - und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. +4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden + und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. -11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. - Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema - auskennen. +5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. + Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema + auskennen. -11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss, - müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet - werden. +6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss, + müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet + werden. -11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort - beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission - durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, - den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese - Mitteilung muss folgendes enthalten: +7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort + beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission + durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, + den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese + Mitteilung muss folgendes enthalten: - - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle - - Thema des Interviews - - Wenn möglich, wann es publiziert wird + - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle + - Thema des Interviews + - Wenn möglich, wann es publiziert wird -11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem - kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden. +8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem + kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden. -11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen - archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies - kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission - sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: +9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen + archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies + kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission + sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: - - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden - - Onlineartikel müssen kopiert werden - - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden + - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden + - Onlineartikel müssen kopiert werden + - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden XII Hackerspacekommission ========================= -12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche - sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. - Diese beinhalten: +1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche + sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. + Diese beinhalten: - - Grosse, bauliche Veränderungen - - Reparaturen - - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen - - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern - - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern - - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter) - - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen + - Große, bauliche Veränderungen + - Reparaturen + - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen + - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern + - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern + - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter) + - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen -12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. +2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. -12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der - Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf - dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. +3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der + Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf + dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. XIII Regeln im Vereinslokal =========================== -13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, - welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende - Konsequenzen stehen zur Verfügung: +1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, + welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende + Konsequenzen stehen zur Verfügung: - - Ausschluss aus dem Verein - - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material - - Ersetzung des beschädigten Materials - - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal + - Ausschluss aus dem Verein + - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material + - Ersetzung des beschädigten Materials + - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal - Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der - Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über - die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des - Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. + Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der + Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über + die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des + Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. -13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den - "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut - werden. +2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den + "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut + werden. XIV Auflösung des Vereins ========================= -14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl - allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. +1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl + allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. -14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens - zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die - Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. +2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens + zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die + Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. -14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter - den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen - Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an - einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein - wird von der (A)MV bestimmt. +3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter + den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen + Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an + einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein + wird von der (A)MV bestimmt. XV Nationales Gesetz ==================== -15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das - "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928. +1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das + "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.