diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst new file mode 100644 --- /dev/null +++ b/Satzung.rst @@ -0,0 +1,267 @@ +====================================== +Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L +====================================== + +1 Gründungsmitglieder +====================== + +1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy + Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und + Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, + L-2143, Luxemburg registriert. + +2 Name & Sitz +============== + +2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". + +2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg. + +3 Objektive +============ + +3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive: + + - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit + - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen + senden + - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz + - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen + +3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im + Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) + +4 Mitgliedschaft +================ + +4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: + + - ordentliche Mitglieder + - Ehrenmitglieder + - unterstützende Mitglieder + +4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der + Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden. + +4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche + Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung. + +4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder + um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu + Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines + ordentlichen Mitglieds. + +4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen + mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt. + +4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem + jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und + aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für + Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. + +4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein + "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für + die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für + Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. + +4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent + wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist + auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären + Einkommen festgelegt. + +4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht + zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug + eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der + Generalversammlung abgeändert werden. + +4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, + müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben. + +4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar + des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. + Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung + eingereicht werden. + +4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen. + +4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen + möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines + Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine + außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die + Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise + für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied + kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime + Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. + +4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. + +5 Organe des Clubs +================== + +5.1 Die Organe des Clubs sind: + + - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung + - Vorstand + - ChaosMeetings + +6 (Außerordentliche) Mitgliederversammlung +========================================== + +6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres + stattfinden. + +6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus + festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen + Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung + muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten. + +6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn: + + 1. Änderung der Satzung + 2. Wahl eines Vorstands + 3. Überprüfung der Finanzen + 4. Auflösung des Vereins + 5. Ausschließung eines Mitglieds + +6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre + MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. + +6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, + muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. + +6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle + Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern + ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität. + +6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren + Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese + Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7). + +6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. + +6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten + Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. + +6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der + Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor. + +6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV + mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. + +6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder + ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im + Verein. + +6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 + Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere + Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten + können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind. + +6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner + Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen. + Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom + Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten. + +6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls + diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können + keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von + den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen. + +6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein + um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine + AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf + die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt. + +6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand + betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt, + welche von der (A)MV gewählt werden. + +7. Vorstand +=========== + +7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3 + und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der + Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV + gewählt werden müssen. + +7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. + +7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle + Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet + werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied + kandidiert, beinhalten. + +7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen + Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den + Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss + durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten + (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von + seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person + auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem + Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 + Monate eine AMV einberufen. + +7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand + kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. + +7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein + Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle + eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. + +7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten + Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund + hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt + über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt + sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende + Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen + Person, gewählt werden: + + - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre + - Rücktritt von seiner aktuellen Position + - Ausscheidung aus dem Verein + +8. ChaosMeetings +================ + +8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es + ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht + werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. + der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden. + +9. Finanzprüfer +=============== + +9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt + gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine + Vereinsmitglieder sein. + +9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin: + + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen + - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu + erklären und zu übergeben. + +10. Auflösung des Vereins +========================= + +10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl + allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. + +10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens + zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die + Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. + +10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter + den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen + Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an + einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. + +11. Nationales Gesetz +===================== + +11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das + "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.