diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -109,6 +109,7 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind: - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung - Vorstand - ChaosMeetings + - Kommissionen 6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung =========================================== @@ -132,6 +133,8 @@ 6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen 3. Überprüfung der Finanzen 4. Auflösung des Vereins 5. Ausschließung eines Mitglieds + 6. Einführung einer neuer Komission + 7. Auslösung einer Kommission 6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine @@ -175,17 +178,14 @@ 6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im Verein. -6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 - Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere - Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten - können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind. - -6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel +6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. -6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands +6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein. +6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen. + 7. Vorstand =========== @@ -239,6 +239,7 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden. + 9. Finanzprüfer =============== @@ -248,10 +249,106 @@ 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu erklären und zu übergeben. -10. Auflösung des Vereins +10. Kommissionen +================ + +10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben: + + - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über + vergangene und folgende Aktivitäten + - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich + +10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die + maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission + bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden. + +10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission + kandidieren. + +10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist, + kann an den Komissionsitzungen teilnehmen. + +10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung. + +10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann + eine Komissionsitzung einberufen. + +10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der + Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die + Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission + anwesend sein. + +10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden. + +10.9 Folgende Kommissionen bestehen: + + - Pressekommission + - Hackerspacekommission + +11. Pressekommission +==================== + +11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner + zwischen der Presse und dem Verein. + +11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. + +11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und + zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu). + +11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden + und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. + +11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. + Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema + auskennen. + +11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss, + müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet + werden. + +11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort + beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission + durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, + den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese + Mitteilung muss folgendes enthalten: + + - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle + - Thema des Interviews + - Wenn möglich, wann es publiziert wird + +11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem + kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden. + +11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen + archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies + kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission + sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: + + - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden + - Onlineartikel müssen kopiert werden + - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden + +12. Hackerspacekommission ========================= -10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl +12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche + sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. + Diese beeinhalten: + + - Grosse, bauliche Veränderungen + - Reparaturen + - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen + - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern + - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern + - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter) + +12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. + +12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der + Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf + dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. + allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens