diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen -3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im +3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) 4. Mitgliedschaft @@ -56,7 +56,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen 4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem - jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und + jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. @@ -68,12 +68,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein 4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent + Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht +4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden. @@ -117,7 +117,7 @@ 6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung - muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten. + muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. 6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn: @@ -217,7 +217,7 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende - Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen + Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen Person, gewählt werden: - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre @@ -241,7 +241,7 @@ 9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt 9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin: - - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu erklären und zu übergeben. @@ -249,7 +249,7 @@ 10. Auflösung des Vereins ========================= 10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl - allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. + allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die