diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -303,6 +303,7 @@ 10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach 11. Folgende Kommissionen bestehen: - Pressekommission + - Aufdeckungskommission - Hackerspacekommission XI Pressekommission @@ -349,9 +350,29 @@ 9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen - Onlineartikel müssen kopiert werden - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden -XII Hackerspacekommission +XII Aufdeckungskommission ========================= +1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken, + welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu + beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen. + +2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. + +3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der + Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu). + +4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem + Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg* + (CIRCL) weitergeleitet werden. + +5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als + Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem + Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen. + +XIII Hackerspacekommission +========================== + 1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. Diese beinhalten: @@ -370,8 +391,8 @@ 3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. -XIII Regeln im Vereinslokal -=========================== +XIV Regeln im Vereinslokal +========================== 1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende @@ -392,8 +413,8 @@ 2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den werden. -XIV Auflösung des Vereins -========================= +XV Auflösung des Vereins +======================== 1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. @@ -408,8 +429,8 @@ 3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von der (A)MV bestimmt. -XV Nationales Gesetz -==================== +XVI Nationales Gesetz +===================== 1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.