diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -159,32 +159,29 @@ 6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. 6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. -6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der - Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor. - -6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV +6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. -6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder +6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im Verein. -6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 +6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind. -6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner +6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen. Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten. -6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls +6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen. -6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand +6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt, welche von der (A)MV gewählt werden.