# HG changeset patch # User Dennis Fink # Date 2014-07-12 23:28:30 # Node ID 0c0f399eda51bf251a66c36e71be73049ff73727 # Parent 75f3b40e46af96b76d86ceb8ed09c31631d42146 # Parent 5e3bb0e19039152493a97b8a659c6485a814cd13 Merged pull request diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -1,216 +1,232 @@ -====================================== -Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L -====================================== +======================================= +Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. +======================================= -1. Gründungsmitglieder -====================== +I Gründungsmitglieder +===================== -1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy - Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und - Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, - L-2143, Luxemburg registriert. +1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: + Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und + Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, + L-2143, Luxemburg registriert. -2. Name & Sitz +II Name & Sitz ============== -2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". - -2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg. +1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in + Kurzform. +2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg. -3. Objektive -============ +III Objektive +============= -3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive: +1. Der Verein gibt sich folgende Objektive: - - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit - - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen - senden - - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz - - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen + - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit + - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen + senden + - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz + - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen -3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im - Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) +2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im + Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) -4. Mitgliedschaft +IV Mitgliedschaft ================= -4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: +1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: - - ordentliche Mitglieder - - Ehrenmitglieder - - unterstützende Mitglieder + - ordentliche Mitglieder + - Ehrenmitglieder + - unterstützende Mitglieder -4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der - Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden. +2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die + Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag + entrichten. -4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche - Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung. +3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche + Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. + +4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder + um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu + Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines + ordentlichen Mitglieds. -4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder - um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu - Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines - ordentlichen Mitglieds. +5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für + Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. -4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen - mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt. +6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem + jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und + aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für + Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis - zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem - jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und - aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für - Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein + "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für + die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für + Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein - "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für - die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für - Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis + zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte + Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet + wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist + auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären + Einkommen festgelegt. -4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis - zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte - Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet - wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist - auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären - Einkommen festgelegt. +9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht + zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug + eines aktiven Engagements im Verein. + +10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. -4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht - zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug - eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der - Generalversammlung abgeändert werden. +11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, + dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. -4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, - müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben. +12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des + ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um + dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung + eingereicht werden. -4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar - des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. - Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung - eingereicht werden. +13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des + Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen. -4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen. +14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen + möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung + eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine + außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die + Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise + für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied + kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime + Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. -4.13 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen - möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines - Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine - außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die - Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise - für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied - kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime - Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. +15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. -4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. +16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. -5. Organe des Clubs -=================== +V Organe des Vereins +==================== + +1. Die Organe des Vereins sind: -5.1 Die Organe des Clubs sind: + - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV) + - Vorstand + - ChaosMeetings + - Kommissionen - - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung - - Vorstand - - ChaosMeetings - -6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung +VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung =========================================== -6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres - stattfinden. +1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden. -6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus - festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen - Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung - muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. +2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden. + +3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 + Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss + die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. + +4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung + stehen: -6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn: + 1. Änderung der Satzung + 2. Wahl eines Vorstands + 3. Überprüfung der Finanzen + 4. Auflösung des Vereins + 5. Ausschließung eines Mitglieds + 6. Einführung einer neuen Kommission + 7. Auflösung einer Kommission - 1. Änderung der Satzung - 2. Wahl eines Vorstands - 3. Überprüfung der Finanzen - 4. Auflösung des Vereins - 5. Ausschließung eines Mitglieds +5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein + um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine + AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. + +6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und + Befugnisse. -6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre - MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. +7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder + anwesend sind. -6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, - muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. +8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, + muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. + +9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. -6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle - Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern - ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität. +10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner + Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. + Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben + sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär + mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied + vertreten. -6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren +11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten + Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der + einfachen Majorität, falls nicht anders definiert. + +12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese - Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7). + Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10). -6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. +13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. -6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten +14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. -6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der - Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor. +15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV + mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. -6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV - mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. +16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder + ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder. -6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder - ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im - Verein. +17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel + der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. -6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2 - Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere - Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten - können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind. +18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands + sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein. -6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner - Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen. - Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom - Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten. +19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen. + +VII Vorstand +============ -6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls - diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können - keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von - den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen. +1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 + und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der + Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV + gewählt werden müssen. -6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein - um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine - AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf - die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt. +2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. -6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand - betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt, - welche von der (A)MV gewählt werden. - -7. Vorstand -=========== +3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle + Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet + werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied + kandidiert, beinhalten. -7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 - und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der - Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV - gewählt werden müssen. - -7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. +4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen + Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den + Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss + durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten + (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von + seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person + auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem + Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 + Monate eine AMV einberufen. -7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle - Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet - werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied - kandidiert, beinhalten. +5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. + Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. + +6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein + Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle + eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. -7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen - Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den - Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss - durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten - (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von - seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person - auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem - Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 - Monate eine AMV einberufen. +7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie + einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen, + wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt. -7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand - kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. +8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, + können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen. -7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein - Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle - eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. +9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, + damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die + Wiedergutsmachungsklausel (VII/10). 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund @@ -224,44 +240,174 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten - Rücktritt von seiner aktuellen Position - Ausscheidung aus dem Verein -8. ChaosMeetings -================ +VIII ChaosMeetings +================== + +1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten -8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es - ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht - werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. - der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden. +2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort + statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre + Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann. + +3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden + Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen. -9. Finanzprüfer + +IX Finanzprüfer =============== -9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt - gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine - Vereinsmitglieder sein. +1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: + + - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen + - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu + erklären und zu übergeben. + +X Kommissionen +============== + +1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben: + + - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über + vergangene und folgende Aktivitäten + - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich + +2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die + maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission + bestimmt. + +3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission + melden. + +4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, + kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. + +5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann + eine Kommissionssitzung einberufen. + +7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das + ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und + Alternativen anbieten. -9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin: +8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder + der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei + gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen + gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9). + +9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran + besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. + +10. Folgende Kommissionen bestehen: + + - Pressekommission + - Vereinslokalkommission + +XI Pressekommission +=================== + +1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner + zwischen der Presse und dem Verein. + +2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach + aussen vertreten. + +3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und + zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu). + +4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden + und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. + +5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. + Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema + auskennen. - - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen - - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu - erklären und zu übergeben. +6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, + müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern + ausgearbeitet werden. + +7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort + beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission + durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, + den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese + Mitteilung muss folgendes enthalten: + + - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle + - Thema des Interviews + - Wenn möglich, wann es publiziert wird + +8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn + möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet + werden. + +9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen + archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies + kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission + sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: + + - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden + - Onlineartikel müssen kopiert werden + - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden + +XII Vereinslokalkommission +========================== + +1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche + sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. + Diese beinhalten: -10. Auflösung des Vereins + - Große, strukturelle Veränderungen + - Reparaturen + - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen + - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern + - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern + - Größere Investitionen, welche Platz benötigen + - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen + +2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der + Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf + dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. + +XIII Regeln im Vereinslokal +=========================== + +1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, + welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende + Konsequenzen stehen zur Verfügung: + + - Ausschluss aus dem Verein + - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material + - Ersetzung des beschädigten Materials + - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal + + Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der + Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über + die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des + Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. + +2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den + "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut + werden. + + +XIV Auflösung des Vereins ========================= -10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl - allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. +1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl + allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. -10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens - zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die - Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. +2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens + zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die + Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. -10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter - den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen - Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an - einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. +3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein + in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter + den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen + Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden + sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem + gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von + der (A)MV bestimmt. -11. Nationales Gesetz -===================== +XV Nationales Gesetz +==================== -11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das - "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928. +1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das + "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.