# HG changeset patch # User Dennis Fink # Date 2014-06-24 02:05:42 # Node ID 2f1c1c7e97797aeb1db6abe9b7055149ed88103c # Parent e96e037f1ad74e6c508b648b58ac477fc054058d Added that the EGA decides to which NGO our funds go when we dissolve diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -261,7 +261,8 @@ 10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens 10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an - einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. + einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein + wird von der (A)MV bestimmt. 11. Nationales Gesetz =====================