# HG changeset patch # User Dennis Fink # Date 2014-07-12 23:22:06 # Node ID 5e3bb0e19039152493a97b8a659c6485a814cd13 # Parent 8e25c7bb871844dcb2406153122ae6d01c2ff69e Added all changes from the EGA and also prometheus proposals diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst --- a/Satzung.rst +++ b/Satzung.rst @@ -13,7 +13,8 @@ 1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: II Name & Sitz ============== -1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg". +1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in + Kurzform. 2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg. III Objektive @@ -83,17 +84,18 @@ 11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. 12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des - jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um + ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung eingereicht werden. -13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen. +13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des + Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen. 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die - Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise + Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. @@ -107,7 +109,7 @@ V Organe des Vereins 1. Die Organe des Vereins sind: - - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung + - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV) - Vorstand - ChaosMeetings - Kommissionen @@ -115,36 +117,33 @@ 1. Die Organe des Vereins sind: VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung =========================================== -1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres - stattfinden. +1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden. -2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus - festgelegt werden. +2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden. -3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine - außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die - Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung, - Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. +3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 + Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss + die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. -4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen - entschieden werden muss: +4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung + stehen: 1. Änderung der Satzung 2. Wahl eines Vorstands 3. Überprüfung der Finanzen 4. Auflösung des Vereins 5. Ausschließung eines Mitglieds - 6. Einführung einer neuer Kommission + 6. Einführung einer neuen Kommission 7. Auflösung einer Kommission 5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. -6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre - MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse. +6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und + Befugnisse. -7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder +7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder anwesend sind. 8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, @@ -155,7 +154,7 @@ 9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein St 10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben - sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär + sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied vertreten. @@ -176,8 +175,7 @@ 15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. 16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder - ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im - Verein. + ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder. 17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. @@ -212,9 +210,8 @@ 4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 Monate eine AMV einberufen. -5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn - ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn - mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. +5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. + Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. 6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle @@ -246,10 +243,14 @@ 10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten VIII ChaosMeetings ================== -1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es - ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht - werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. - der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen. +1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten + +2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort + statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre + Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann. + +3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden + Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen. IX Finanzprüfer @@ -272,39 +273,33 @@ 1. Eine Kommission hat folgende allgemei 2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission - bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden. + bestimmt. 3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission - kandidieren. + melden. 4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. -5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung. - -6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann +5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann eine Kommissionssitzung einberufen. -7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden, wenn mindestens 50% der - Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die - Kommission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Kommission - anwesend sein. +7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das + ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und + Alternativen anbieten. -8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden. - -9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder +8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9). -10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach - besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. +9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran + besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. -11. Folgende Kommissionen bestehen: +10. Folgende Kommissionen bestehen: - Pressekommission - - Aufdeckungskommission - - Hackerspacekommission + - Vereinslokalkommission XI Pressekommission =================== @@ -312,7 +307,8 @@ XI Pressekommission 1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner zwischen der Presse und dem Verein. -2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern. +2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach + aussen vertreten. 3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu). @@ -325,8 +321,8 @@ 5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. auskennen. 6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, - müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet - werden. + müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern + ausgearbeitet werden. 7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission @@ -338,8 +334,9 @@ 7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort - Thema des Interviews - Wenn möglich, wann es publiziert wird -8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem - kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden. +8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn + möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet + werden. 9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies @@ -350,49 +347,27 @@ 9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen - Onlineartikel müssen kopiert werden - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden -XII Aufdeckungskommission -========================= - -1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken, - welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu - beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen. - -2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. - -3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der - Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu). - -4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem - Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg* - (CIRCL) weitergeleitet werden. - -5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als - Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem - Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Maßnahmen durchführen. - -XIII Hackerspacekommission +XII Vereinslokalkommission ========================== -1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche - sich um das Vereinslokal, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen. +1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche + sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. Diese beinhalten: - - Große, bauliche Veränderungen + - Große, strukturelle Veränderungen - Reparaturen - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern - - Größere Investitionen, welche Platz benötigen (z.B. Lasercutter) + - Größere Investitionen, welche Platz benötigen - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen -2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern. - -3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der +2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. -XIV Regeln im Vereinslokal -========================== +XIII Regeln im Vereinslokal +=========================== 1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende @@ -413,8 +388,8 @@ 2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den werden. -XV Auflösung des Vereins -======================== +XIV Auflösung des Vereins +========================= 1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. @@ -423,14 +398,16 @@ 2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. -3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter +3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein + in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen - Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an - einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein - wird von der (A)MV bestimmt. + Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden + sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem + gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von + der (A)MV bestimmt. -XVI Nationales Gesetz -===================== +XV Nationales Gesetz +==================== 1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.