# HG changeset patch
# User Dennis Fink
Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis -zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem -jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und -aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für -Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
-Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis -zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte -Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte -Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet -wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist -auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären -Einkommen festgelegt.
-Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug eines aktiven Engagements im Verein.
@@ -683,7 +669,7 @@ Alternativen anbieten.Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen -gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
+gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
@@ -841,7 +827,7 @@ der (A)MV bestimmt.