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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:19:36
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -60,49 +60,49 @@ 4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
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