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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:27:02
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -81,25 +81,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
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