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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-13 03:59:13
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -155,96 +155,96 @@ 9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein St
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
   werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
   kandidiert, beinhalten.
 

	
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
   durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
   Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein
 
   Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
   eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre
 
@@ -252,73 +252,73 @@ 2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
   Kommission melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10. Folgende Kommissionen bestehen:
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Vereinslokalkommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
@@ -359,49 +359,49 @@ 1. Die Vereinslokalkommission hat als Au
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
   sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
   gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
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