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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-01 01:21:39
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -2,22 +2,22 @@
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
1. Gründungsmitglieder
 
======================
 
I Gründungsmitglieder
 
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1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2. Name & Sitz
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
3. Objektive
 
III Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 
@@ -31,7 +31,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 
@@ -103,8 +103,8 @@ 4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinsloka
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 
V Organe des Clubs
 
==================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
@@ -113,7 +113,7 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
@@ -188,8 +188,8 @@ 6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
@@ -244,8 +244,8 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
@@ -253,7 +253,7 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
@@ -262,8 +262,8 @@ 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
@@ -306,8 +306,8 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 
@@ -350,7 +350,7 @@ 11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
XII Hackerspacekommission
 
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12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
@@ -371,8 +371,8 @@ 12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
@@ -393,7 +393,7 @@ 13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
XIV Auflösung des Vereins
 
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14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
@@ -409,8 +409,8 @@ 14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
15. Nationales Gesetz
 
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XV Nationales Gesetz
 
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15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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