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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:44:43
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -154,25 +154,25 @@ 6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
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