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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:44:43
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -142,49 +142,49 @@ 6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
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