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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:58:40
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -146,9 +146,7 @@ 6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
@@ -157,31 +155,35 @@ 6.10 Ein ordentliches Mitglied kann eine
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
 
     Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.12 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.13 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
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