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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 22:44:35
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -26,49 +26,49 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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