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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 20:37:43
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -145,25 +145,25 @@ 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
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