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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-01 01:05:37
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -145,264 +145,264 @@ 6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
     einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
    einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
    wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
     - Pressekommission
 
     - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
15. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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