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Dennis Fink - 10 years ago 2014-08-04 20:01:43
dennis.fink@c3l.lu
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MAINFILE = Satzung.rst
 
RST2ODT = rst2odt
 
RST2HTML = rst2html
 
ODTSTYLESHEET = ./Styles/styles.odt
 

	
 
ODTFIlE = Satzung.odt
 
HTMLFILE = Satzung.html
 

	
 
help:
 
	@echo "Please use \'make <target>' where <target> is on of"
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --strip-comments --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) $(HTMLFILE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
Satzung.html
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@@ -320,50 +320,50 @@ table.docutils.booktabs {
 
  border-bottom: 2px solid;
 
  border-collapse: collapse;
 
}
 
table.docutils.booktabs * {
 
  border: 0px;
 
}
 
table.docutils.booktabs th {
 
  border-bottom: thin solid;
 
  text-align: left;
 
}
 

	
 
h1 tt.docutils, h2 tt.docutils, h3 tt.docutils,
 
h4 tt.docutils, h5 tt.docutils, h6 tt.docutils {
 
  font-size: 100% }
 

	
 
ul.auto-toc {
 
  list-style-type: none }
 

	
 
</style>
 
</head>
 
<body>
 
<div class="document" id="chaos-computer-club-letzebuerg-a-s-b-l">
 
<h1 class="title">Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</h1>
 

	
 
<p><strong>Anmerkung:</strong></p>
 
<p><em>Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.</em></p>
 
<!-- **Anmerkung:**
 
*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.* -->
 
<p><em>Handelsregisternummer:</em> <a class="reference external" href="http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&amp;sr_soc=noreg&amp;sr_fj=all&amp;sr_tp=all&amp;sr_date=all&amp;sl_d=1&amp;sl_m=1&amp;sl_y=2014&amp;sl_d1=1&amp;sl_m1=1&amp;sl_y1=2014&amp;sl_d2=2&amp;sl_m2=8&amp;sl_y2=2014&amp;page_len=100&amp;page=result&amp;submit=Chercher">F0007653</a></p>
 
<div class="section" id="i-grundungsmitglieder">
 
<h1>I Gründungsmitglieder</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
<h1>II Name &amp; Sitz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in
 
Kurzform.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iii-objektive">
 
<h1>III Objektive</h1>
 
<ol class="arabic">
 
@@ -378,49 +378,49 @@ senden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
Manifest nachgelesen werden. (<a class="reference external" href="https://c3l.lu/manifesto">https://c3l.lu/manifesto</a>)</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iv-mitgliedschaft">
 
<h1>IV Mitgliedschaft</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">ordentliche Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ehrenmitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">unterstützende Mitglieder</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
@@ -448,62 +448,62 @@ eingereicht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
 
<h1>V Organe des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#auszerordentliche-mitgliederversammlung">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung</a> (Kurzform: (A)MV)</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vorstand</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vorstand">Vorstand</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ChaosMeetings</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#chaosmeetings">ChaosMeetings</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Kommissionen</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#kommissionen">Kommissionen</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vi-auszerordentliche-mitgliederversammlung">
 
<h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<span id="auszerordentliche-mitgliederversammlung"></span><h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
stehen:</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Änderung der Satzung</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wahl eines Vorstands</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Überprüfung der Finanzen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Auflösung des Vereins</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ausschließung eines Mitglieds</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Einführung einer neuen Kommission</p>
 
</li>
 
@@ -534,57 +534,57 @@ mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann j
 
vertreten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.</p>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt zwei <a class="reference internal" href="#finanzprufer">Finanzprüfer</a>, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
sein dürfen. Die <a class="reference internal" href="#finanzprufer">Finanzprüfer</a> müssen nicht Mitglied des Vereins sein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vii-vorstand">
 
<h1>VII Vorstand</h1>
 
<span id="vorstand"></span><h1>VII Vorstand</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
gewählt werden müssen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (<a class="reference external" href="mailto:info&#64;c3l.lu">info&#64;c3l.lu</a>) gesendet
 
werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
kandidiert, beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
Monate eine AMV einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
@@ -603,124 +603,124 @@ können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
Person, gewählt werden:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Rücktritt von seiner aktuellen Position</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ausscheidung aus dem Verein</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="viii-chaosmeetings">
 
<h1>VIII ChaosMeetings</h1>
 
<span id="chaosmeetings"></span><h1>VIII ChaosMeetings</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre
 
Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ix-finanzprufer">
 
<h1>IX Finanzprüfer</h1>
 
<span id="finanzprufer"></span><h1>IX Finanzprüfer</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">die Einnahmen &amp; Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
erklären und zu übergeben.</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="x-kommissionen">
 
<h1>X Kommissionen</h1>
 
<span id="kommissionen"></span><h1>X Kommissionen</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
 
vergangene und folgende Aktivitäten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
bestimmt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
Kommission melden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
eine Kommissionssitzung einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
Alternativen anbieten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Folgende Kommissionen bestehen:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Pressekommission</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#pressekommission">Pressekommission</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vereinslokalkommission</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vereinslokalkommission">Vereinslokalkommission</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xi-pressekommission">
 
<h1>XI Pressekommission</h1>
 
<span id="pressekommission"></span><h1>XI Pressekommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
zwischen der Presse und dem Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
aussen vertreten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
zur Pressemailadresse (<a class="reference external" href="mailto:press&#64;c3l.lu">press&#64;c3l.lu</a>).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
 
und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
auskennen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
ausgearbeitet werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
@@ -734,49 +734,49 @@ Mitteilung muss folgendes enthalten:</p>
 
<li><p class="first">Wenn möglich, wann es publiziert wird</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Onlineartikel müssen kopiert werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xii-vereinslokalkommission">
 
<h1>XII Vereinslokalkommission</h1>
 
<span id="vereinslokalkommission"></span><h1>XII Vereinslokalkommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
Diese beinhalten:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Große, strukturelle Veränderungen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Reparaturen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Mit dem Vermieter in Kontakt stehen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Sich um die Kasse für Getränke &amp; Snacks kümmern</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Sich um den Vorrat an Getränken &amp; Snacks kümmern</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Größere Investitionen, welche Platz benötigen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.</p>
Satzung.odt
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binary diff not shown
Satzung.rst
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=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
.. **Anmerkung:**
 

	
 
.. *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 
   *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
   jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
   aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
   Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
@@ -92,57 +91,61 @@ 10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
@@ -168,53 +171,55 @@ 10. Ein ordentliches Mitglied kann einem
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
.. _Vorstand:
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
   werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
   kandidiert, beinhalten.
 

	
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
   durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 
@@ -228,155 +233,165 @@ 6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
.. _ChaosMeetings:
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
.. _Finanzprüfer:
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
.. _Kommissionen:
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
   Kommission melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
   - Pressekommission
 
   - Vereinslokalkommission
 
   - Pressekommission_
 
   - Vereinslokalkommission_
 

	
 
.. _Pressekommission:
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
   ausgearbeitet werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
   möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
.. _Vereinslokalkommission:
 

	
 
XII Vereinslokalkommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, strukturelle Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
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