@@ -415,28 +415,30 @@ entrichten.</p>
</li>
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
ordentlichen Mitglieds.</p>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
<li><p class="first">Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.</p>
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
@@ -836,17 +838,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
</div>
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
<ol class="arabic">
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
</ol>
<div class="footer">
<hr class="footer" />
Generated on: 2015-09-19.
Generated on: 2016-03-06.
</body>
</html>
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