<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
entrichten.</p>
</li>
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
ordentlichen Mitglieds.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
<li><p class="first">Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
</li>
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.</p>
</li>
<li><p class="first">Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
</li>
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
</li>
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
</li>
<li><p class="first">Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
nehmen.</p>
</li>
<li><p class="first">Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
Beiträge zu zahlen.</p>
</li>
</ol>
</div>
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
<h1>V Organe des Vereins</h1>
<ol class="arabic">
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>