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Dennis Fink - 9 years ago 2016-03-06 21:43:46
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -403,52 +403,54 @@ Manifest nachgelesen werden. (<a class="
 
<ul>
 
<li><p class="first">ordentliche Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ehrenmitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">unterstützende Mitglieder</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
<li><p class="first">Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
 
doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
 
Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
 
Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
 
Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
eingereicht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
@@ -824,29 +826,29 @@ allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.</p>
 
zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
sind, <strong>muss</strong> das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
der (A)MV bestimmt.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2015-09-19.
 
Generated on: 2016-03-06.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
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