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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:41:30
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -114,77 +114,80 @@ 6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
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6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.6 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.7 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.8 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.9 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.10 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.11 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.12 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
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