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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:03:28
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -76,20 +76,21 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
@@ -98,7 +99,7 @@ 4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
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