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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 22:46:09
dennis.fink@c3l.lu
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@@ -33,97 +33,97 @@ 3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
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