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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 02:17:20
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -152,120 +152,120 @@ 6.10 Ein ordentliches Mitglied kann eine
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
 
     Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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