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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-16 00:24:55
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -15,42 +15,42 @@ II Name & Sitz
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
@@ -75,34 +75,34 @@ 8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
   Einkommen festgelegt.
 

	
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
12. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Vereins
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