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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 22:44:12
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -125,47 +125,47 @@ 3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Komission
 
   6. Einführung einer neuer Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
@@ -176,25 +176,25 @@ 15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
    Verein.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
@@ -255,48 +255,48 @@ 1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
 
   kandidieren.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden, wenn mindestens 50% der
 
   Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
   Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
   Kommission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Kommission
 
   anwesend sein.
 

	
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
@@ -315,83 +315,83 @@ 1. Die Pressekommission dient als Bindeg
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Maßnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   sich um das Vereinslokal, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
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