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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-13 04:23:35
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -44,152 +44,152 @@ 1. Der Verein versteht 3 verschiedene Ty
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
   jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
   aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
   Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
   Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
   Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
   wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
   auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
   Einkommen festgelegt.
 

	
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
 
    Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 
@@ -366,49 +366,49 @@ 1. Die Vereinslokalkommission hat als Au
 
2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
   sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
   gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
   der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.
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