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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-13 04:23:35
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -86,14 +86,14 @@ 11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
 
    Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
@@ -141,13 +141,13 @@ 5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 
@@ -408,7 +408,7 @@ 3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.
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