Changeset - b32164e3ee67
[Not reviewed]
default
0 1 0
Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:56:12
dennis.fink@c3l.lu
Moved 6.16 to 6.10 as it is more logical
1 file changed with 22 insertions and 22 deletions:
0 comments (0 inline, 0 general)
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -129,76 +129,76 @@ 6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.12 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.13 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
0 comments (0 inline, 0 general)