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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-01 01:18:44
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -28,7 +28,7 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
@@ -41,7 +41,7 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
@@ -57,7 +57,7 @@ 4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
@@ -69,12 +69,12 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
@@ -123,9 +123,9 @@ 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 
@@ -237,7 +237,7 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
@@ -258,7 +258,7 @@ 9. Finanzprüfer
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
@@ -279,15 +279,15 @@ 10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 
     kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 
     eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
@@ -309,7 +309,7 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 
@@ -331,7 +331,7 @@ 11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas s
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
@@ -339,7 +339,7 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
@@ -354,15 +354,15 @@ 12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 
     sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 
@@ -378,7 +378,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Ausschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 
@@ -386,7 +386,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 
     Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
@@ -397,7 +397,7 @@ 14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
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