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Dennis Fink - 11 years ago 2014-07-01 01:12:22
dennis.fink@c3l.lu
Added paragraph to commission, that the council can create temporary commission if needed
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Satzung.rst
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@@ -205,193 +205,196 @@ 7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
    einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
    wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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