Changeset - b8241628fecf
[Not reviewed]
default
0 1 0
Dennis Fink - 5 years ago 2019-11-13 14:45:56
dennis.fink@c3l.lu
Membership fee fee 40€ not 30€
1 file changed with 1 insertions and 1 deletions:
0 comments (0 inline, 0 general)
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -22,97 +22,97 @@ II Name & Sitz
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750
 
   Luxembourg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 
   - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
 
   - Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
     Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
 
   - Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
     Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
 
   - Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 30€ für Schüler, Studenten &
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens 40€ für Schüler, Studenten &
 
   unterstützende Mitglieder und auf mindestens 120€ für Personen mit einem
 
   regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
7. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
8. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
   dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
9. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
   ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
   dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
   eingereicht werden.
 

	
 
10. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
11. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
12. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
13. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
14. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
0 comments (0 inline, 0 general)