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aga-2015
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Dennis Fink - 10 years ago 2015-01-24 19:15:13
dennis.fink@c3l.lu
Added a new paragraph to IV

This just states that every member has the right to use all facilities which
the organisation provides!
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Satzung.rst
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@@ -58,96 +58,99 @@ 2. Jede natürliche Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
   dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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