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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:45:55
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -153,25 +153,25 @@ 6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
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