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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-01 01:47:24
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Satzung.rst
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@@ -5,22 +5,21 @@ Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
============
 
=============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 
1. Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
@@ -28,45 +27,45 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
@@ -74,23 +73,23 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
14. Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
@@ -99,14 +98,14 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Clubs
 
==================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
1. Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
@@ -116,18 +115,18 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
@@ -138,72 +137,72 @@ 6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    6. Einführung einer neuer Komission
 
    7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
     einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
@@ -213,26 +212,26 @@ 7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
    einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
    wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
@@ -247,7 +246,7 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 
@@ -256,7 +255,7 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
@@ -265,43 +264,43 @@ 9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 
1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 
@@ -309,26 +308,26 @@ 10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
@@ -338,10 +337,10 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 
@@ -353,11 +352,11 @@ 11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
XII Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
@@ -365,16 +364,16 @@ 12.1 Die Hackerspacekommission hat als A
 
     - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
@@ -388,7 +387,7 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 
@@ -396,14 +395,14 @@ 13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
@@ -412,5 +411,5 @@ 14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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