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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-07 20:39:08
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -114,49 +114,49 @@ 1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
   stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
   festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Komission
 
   7. Auslösung einer Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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