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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-13 17:17:30
dennis.fink@c3l.lu
In German it is 'Manifest' not 'Manifesto'
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Satzung.rst
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
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I Gründungsmitglieder
 
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1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
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1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
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1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
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1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
   jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
   aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
   Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
   Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
   Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
   wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
   auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
   Einkommen festgelegt.
 

	
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
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