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Dennis Fink - 10 years ago 2014-07-12 23:30:34
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
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I Gründungsmitglieder
 
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1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
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1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
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1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
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1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 
@@ -143,49 +144,49 @@ 5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
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1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
@@ -207,49 +208,49 @@ 4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
   Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
   Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
   eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
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1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
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