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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:04:52
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L
 
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1 Gründungsmitglieder
 
1. Gründungsmitglieder
 
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1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2 Name & Sitz
 
2. Name & Sitz
 
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2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.
 

	
 
3 Objektive
 
3. Objektive
 
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3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4 Mitgliedschaft
 
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4. Mitgliedschaft
 
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4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 
@@ -90,35 +90,35 @@ 4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5 Organe des Clubs
 
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5. Organe des Clubs
 
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5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6 (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
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6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
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6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
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