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Dennis Fink - 10 years ago 2014-06-24 01:31:48
dennis.fink@c3l.lu
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Satzung.rst
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@@ -100,49 +100,50 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
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