diff --git a/HTML/Satzung.html b/HTML/Satzung.html new file mode 100644 --- /dev/null +++ b/HTML/Satzung.html @@ -0,0 +1,854 @@ + + + + + + +Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. + + + +
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.

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Anmerkung: +Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.

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Handelsregisternummer: F0007653

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I Gründungsmitglieder

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  1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: +Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und +Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, +L-2143, Luxemburg registriert.

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  2. +
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II Name & Sitz

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  1. Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in +Kurzform.

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  2. +
  3. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 +Luxembourg.

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  4. +
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III Objektive

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  1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:

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      +
    • Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit

      +
    • +
    • Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen +senden

      +
    • +
    • Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz

      +
    • +
    • Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen

      +
    • +
    • Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie

      +
    • +
    • Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im +Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder

      +
    • +
    • Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen +Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind

      +
    • +
    • Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte

      +
    • +
    +
  2. +
  3. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im +Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)

    +
  4. +
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+
+

IV Mitgliedschaft

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    +
  1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:

    +
      +
    • ordentliche Mitglieder

      +
    • +
    • Ehrenmitglieder

      +
    • +
    • unterstützende Mitglieder

      +
    • +
    +
  2. +
  3. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die +Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag +entrichten.

    +
  4. +
  5. Unterstützende Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche +Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

    +
  6. +
  7. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder +um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu +Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines +ordentlichen Mitglieds.

    +
  8. +
  9. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für +Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.

    +
  10. +
  11. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige +doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. +Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für +Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die +Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.

    +
  12. +
  13. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht +zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug +eines aktiven Engagements im Verein.

    +
  14. +
  15. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.

    +
  16. +
  17. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, +dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.

    +
  18. +
  19. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des +ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um +dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung +eingereicht werden.

    +
  20. +
  21. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular +kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.

    +
  22. +
  23. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen +möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung +eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine +außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die +Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise +für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied +kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime +Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.

    +
  24. +
  25. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.

    +
  26. +
  27. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.

    +
  28. +
  29. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu +nehmen.

    +
  30. +
  31. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu +unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten +Beiträge zu zahlen.

    +
  32. +
+
+
+

V Organe des Vereins

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    +
  1. Die Organe des Vereins sind:

    + +
  2. +
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VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung

+
    +
  1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.

    +
  2. +
  3. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.

    +
  4. +
  5. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 +Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss +die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.

    +
  6. +
  7. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung +stehen:

    +
      +
    1. Änderung der Satzung

      +
    2. +
    3. Wahl eines Vorstands

      +
    4. +
    5. Überprüfung der Finanzen

      +
    6. +
    7. Auflösung des Vereins

      +
    8. +
    9. Ausschließung eines Mitglieds

      +
    10. +
    11. Einführung einer neuen Kommission

      +
    12. +
    13. Auflösung einer Kommission

      +
    14. +
    +
  8. +
  9. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein +um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine +AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.

    +
  10. +
  11. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und +Befugnisse.

    +
  12. +
  13. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder +anwesend sind.

    +
  14. +
  15. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, +muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.

    +
  16. +
  17. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.

    +
  18. +
  19. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner +Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. +Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben +sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär +mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied +vertreten.

    +
  20. +
  21. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten +Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der +einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.

    +
  22. +
  23. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren +Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese +Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).

    +
  24. +
  25. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.

    +
  26. +
  27. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten +Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.

    +
  28. +
  29. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV +mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.

    +
  30. +
  31. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder +ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.

    +
  32. +
  33. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel +der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.

    +
  34. +
  35. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands +sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.

    +
  36. +
  37. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.

    +
  38. +
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+

VII Vorstand

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    +
  1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 +und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der +Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV +gewählt werden müssen.

    +
  2. +
  3. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.

    +
  4. +
  5. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle +Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet +werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied +kandidiert, beinhalten.

    +
  6. +
  7. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen +Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den +Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss +durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten +(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von +seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person +auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem +Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 +Monate eine AMV einberufen.

    +
  8. +
  9. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. +Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.

    +
  10. +
  11. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein +Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle +eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.

    +
  12. +
  13. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie +einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, +wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.

    +
  14. +
  15. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, +können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.

    +
  16. +
  17. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, +damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die +Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).

    +
  18. +
  19. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten +Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund +hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt +über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt +sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende +Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen +Person, gewählt werden:

    +
      +
    • Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre

      +
    • +
    • Rücktritt von seiner aktuellen Position

      +
    • +
    • Ausscheidung aus dem Verein

      +
    • +
    +
  20. +
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+
+

VIII ChaosMeetings

+
    +
  1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten

    +
  2. +
  3. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort +statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre +Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.

    +
  4. +
  5. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden +Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.

    +
  6. +
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IX Finanzprüfer

+
    +
  1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:

    +
      +
    • die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen

      +
    • +
    • ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu +erklären und zu übergeben.

      +
    • +
    +
  2. +
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+
+

X Kommissionen

+
    +
  1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:

    +
      +
    • Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über +vergangene und folgende Aktivitäten

      +
    • +
    • Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich

      +
    • +
    +
  2. +
  3. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die +maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission +bestimmt.

    +
  4. +
  5. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer +Kommission melden.

    +
  6. +
  7. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, +kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.

    +
  8. +
  9. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann +eine Kommissionssitzung einberufen.

    +
  10. +
  11. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das +ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und +Alternativen anbieten.

    +
  12. +
  13. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder +der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei +gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen +gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).

    +
  14. +
  15. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran +besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.

    +
  16. +
  17. Folgende Kommissionen bestehen:

    + +
  18. +
+
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XI Pressekommission

+
    +
  1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner +zwischen der Presse und dem Verein.

    +
  2. +
  3. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach +aussen vertreten.

    +
  4. +
  5. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und +zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).

    +
  6. +
  7. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden +und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.

    +
  8. +
  9. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. +Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema +auskennen.

    +
  10. +
  11. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, +müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern +ausgearbeitet werden.

    +
  12. +
  13. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort +beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission +durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, +den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese +Mitteilung muss folgendes enthalten:

    +
      +
    • Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle

      +
    • +
    • Thema des Interviews

      +
    • +
    • Wenn möglich, wann es publiziert wird

      +
    • +
    +
  14. +
  15. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn +möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet +werden.

    +
  16. +
  17. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen +archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies +kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission +sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:

    +
      +
    • Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden

      +
    • +
    • Onlineartikel müssen kopiert werden

      +
    • +
    • Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden

      +
    • +
    +
  18. +
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+
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XII Vereinslokalkommission

+
    +
  1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche +sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. +Diese beinhalten:

    +
      +
    • Große, strukturelle Veränderungen

      +
    • +
    • Reparaturen

      +
    • +
    • Mit dem Vermieter in Kontakt stehen

      +
    • +
    • Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern

      +
    • +
    • Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern

      +
    • +
    • Größere Investitionen, welche Platz benötigen

      +
    • +
    • Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen

      +
    • +
    +
  2. +
  3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der +Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf +dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.

    +
  4. +
+
+
+

XIII Regeln im Vereinslokal

+
    +
  1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, +welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende +Konsequenzen stehen zur Verfügung:

    +
      +
    • Ausschluss aus dem Verein

      +
    • +
    • Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material

      +
    • +
    • Ersetzung des beschädigten Materials

      +
    • +
    • Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal

      +
    • +
    +

    Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der +Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über +die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des +Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.

    +
  2. +
  3. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den +“Hackerspace Design Patterns” (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut +werden.

    +
  4. +
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+
+

XIV Auflösung des Vereins

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    +
  1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl +allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

    +
  2. +
  3. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens +zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die +Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.

    +
  4. +
  5. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein +in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter +den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen +Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden +sind, muss das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem +gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von +der (A)MV bestimmt.

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  6. +
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XV Nationales Gesetz

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  1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das +“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.

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