diff --git a/HTML/Satzung.html b/HTML/Satzung.html new file mode 100644 --- /dev/null +++ b/HTML/Satzung.html @@ -0,0 +1,854 @@ + + + +
+ + +Anmerkung: +Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.
+Handelsregisternummer: F0007653
+Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: +Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und +Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, +L-2143, Luxemburg registriert.
+Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in +Kurzform.
+Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 +Luxembourg.
+Der Verein gibt sich folgende Objektive:
+Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
+Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen +senden
+Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
+Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
+Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
+Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im +Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
+Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen +Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
+Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte
+Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im +Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
+Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
+ordentliche Mitglieder
+Ehrenmitglieder
+unterstützende Mitglieder
+Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die +Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag +entrichten.
+Unterstützende Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche +Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
+Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder +um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu +Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines +ordentlichen Mitglieds.
+Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für +Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
+Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige +doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. +Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für +Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. +Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die +Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
+Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht +zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug +eines aktiven Engagements im Verein.
+Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
+Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, +dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
+Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des +ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um +dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung +eingereicht werden.
+Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular +kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
+Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen +möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung +eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine +außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die +Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise +für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied +kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime +Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
+Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
+Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
+Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu +nehmen.
+Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu +unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten +Beiträge zu zahlen.
+Die Organe des Vereins sind:
+(Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
+Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
+Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
+Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 +Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss +die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
+Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung +stehen:
+Änderung der Satzung
+Wahl eines Vorstands
+Überprüfung der Finanzen
+Auflösung des Vereins
+Ausschließung eines Mitglieds
+Einführung einer neuen Kommission
+Auflösung einer Kommission
+Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein +um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine +AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
+Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und +Befugnisse.
+Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder +anwesend sind.
+Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, +muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
+Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
+Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner +Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. +Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben +sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär +mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied +vertreten.
+Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten +Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der +einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
+Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren +Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese +Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
+Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
+Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten +Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
+Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV +mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
+Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder +ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
+Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel +der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
+Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands +sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
+Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
+Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 +und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der +Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV +gewählt werden müssen.
+Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
+Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle +Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet +werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied +kandidiert, beinhalten.
+Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen +Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den +Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss +durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten +(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von +seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person +auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem +Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 +Monate eine AMV einberufen.
+Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. +Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
+Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein +Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle +eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
+Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie +einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, +wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
+Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, +können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
+Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, +damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die +Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
+Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten +Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund +hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt +über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt +sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende +Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen +Person, gewählt werden:
+Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
+Rücktritt von seiner aktuellen Position
+Ausscheidung aus dem Verein
+Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
+Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort +statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre +Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
+Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden +Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
+Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
+die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
+ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu +erklären und zu übergeben.
+Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
+Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über +vergangene und folgende Aktivitäten
+Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
+Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die +maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission +bestimmt.
+Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer +Kommission melden.
+Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, +kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
+Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann +eine Kommissionssitzung einberufen.
+Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das +ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und +Alternativen anbieten.
+Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder +der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei +gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen +gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).
+Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran +besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
+Folgende Kommissionen bestehen:
+ +Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner +zwischen der Presse und dem Verein.
+Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach +aussen vertreten.
+Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und +zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
+Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden +und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
+Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. +Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema +auskennen.
+Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, +müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern +ausgearbeitet werden.
+Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort +beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission +durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, +den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese +Mitteilung muss folgendes enthalten:
+Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
+Thema des Interviews
+Wenn möglich, wann es publiziert wird
+Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn +möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet +werden.
+Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen +archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies +kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission +sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
+Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
+Onlineartikel müssen kopiert werden
+Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
+Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche +sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. +Diese beinhalten:
+Große, strukturelle Veränderungen
+Reparaturen
+Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
+Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
+Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
+Größere Investitionen, welche Platz benötigen
+Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
+Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der +Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf +dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
+Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, +welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende +Konsequenzen stehen zur Verfügung:
+Ausschluss aus dem Verein
+Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
+Ersetzung des beschädigten Materials
+Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
+Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der +Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über +die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des +Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
+Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den +“Hackerspace Design Patterns” (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut +werden.
+Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl +allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
+Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens +zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die +Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
+Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein +in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter +den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen +Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden +sind, muss das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem +gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von +der (A)MV bestimmt.
+Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das +“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.
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