diff --git a/HTML/Satzung.html b/HTML/Satzung.html deleted file mode 100644 --- a/HTML/Satzung.html +++ /dev/null @@ -1,854 +0,0 @@ - - - -
- - -Anmerkung: -Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.
-Handelsregisternummer: F0007653
-Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: -Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und -Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, -L-2143, Luxemburg registriert.
-Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in -Kurzform.
-Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 -Luxembourg.
-Der Verein gibt sich folgende Objektive:
-Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
-Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen -senden
-Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
-Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
-Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
-Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im -Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
-Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen -Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
-Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte
-Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im -Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
-Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
-ordentliche Mitglieder
-Ehrenmitglieder
-unterstützende Mitglieder
-Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die -Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag -entrichten.
-Unterstützende Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche -Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
-Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder -um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu -Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines -ordentlichen Mitglieds.
-Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für -Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
-Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige -doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. -Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für -Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die -Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
-Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht -zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug -eines aktiven Engagements im Verein.
-Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
-Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, -dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
-Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des -ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um -dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung -eingereicht werden.
-Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular -kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
-Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen -möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung -eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine -außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die -Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise -für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied -kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime -Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
-Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
-Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
-Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu -nehmen.
-Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu -unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten -Beiträge zu zahlen.
-Die Organe des Vereins sind:
-(Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
-Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
-Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
-Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 -Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss -die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
-Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung -stehen:
-Änderung der Satzung
-Wahl eines Vorstands
-Überprüfung der Finanzen
-Auflösung des Vereins
-Ausschließung eines Mitglieds
-Einführung einer neuen Kommission
-Auflösung einer Kommission
-Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein -um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine -AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
-Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und -Befugnisse.
-Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder -anwesend sind.
-Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, -muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
-Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
-Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner -Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. -Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben -sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär -mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied -vertreten.
-Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten -Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der -einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
-Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren -Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese -Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
-Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
-Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten -Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
-Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV -mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
-Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder -ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
-Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel -der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
-Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands -sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
-Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
-Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 -und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der -Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV -gewählt werden müssen.
-Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
-Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle -Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet -werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied -kandidiert, beinhalten.
-Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen -Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den -Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss -durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten -(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von -seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person -auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem -Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 -Monate eine AMV einberufen.
-Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. -Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
-Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein -Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle -eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
-Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie -einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, -wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
-Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, -können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
-Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, -damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die -Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
-Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten -Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund -hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt -über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt -sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende -Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen -Person, gewählt werden:
-Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
-Rücktritt von seiner aktuellen Position
-Ausscheidung aus dem Verein
-Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
-Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort -statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre -Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
-Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden -Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
-Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
-die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
-ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu -erklären und zu übergeben.
-Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
-Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über -vergangene und folgende Aktivitäten
-Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
-Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die -maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission -bestimmt.
-Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer -Kommission melden.
-Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, -kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
-Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann -eine Kommissionssitzung einberufen.
-Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das -ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und -Alternativen anbieten.
-Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder -der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei -gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen -gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).
-Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran -besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
-Folgende Kommissionen bestehen:
- -Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner -zwischen der Presse und dem Verein.
-Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach -aussen vertreten.
-Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und -zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
-Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden -und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
-Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. -Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema -auskennen.
-Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, -müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern -ausgearbeitet werden.
-Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort -beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission -durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, -den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese -Mitteilung muss folgendes enthalten:
-Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
-Thema des Interviews
-Wenn möglich, wann es publiziert wird
-Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn -möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet -werden.
-Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen -archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies -kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission -sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
-Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
-Onlineartikel müssen kopiert werden
-Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
-Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche -sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. -Diese beinhalten:
-Große, strukturelle Veränderungen
-Reparaturen
-Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
-Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
-Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
-Größere Investitionen, welche Platz benötigen
-Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
-Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der -Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf -dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
-Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, -welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende -Konsequenzen stehen zur Verfügung:
-Ausschluss aus dem Verein
-Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
-Ersetzung des beschädigten Materials
-Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
-Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der -Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über -die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des -Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
-Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den -“Hackerspace Design Patterns” (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut -werden.
-Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl -allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
-Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens -zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die -Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
-Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein -in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter -den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen -Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden -sind, muss das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem -gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von -der (A)MV bestimmt.
-Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das -“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.
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