diff --git a/HTML/Satzung.html b/HTML/Satzung.html deleted file mode 100644 --- a/HTML/Satzung.html +++ /dev/null @@ -1,854 +0,0 @@ - - - - - - -Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. - - - -
-

Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.

- -

Anmerkung: -Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.

-

Handelsregisternummer: F0007653

-
-

I Gründungsmitglieder

-
    -
  1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: -Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und -Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, -L-2143, Luxemburg registriert.

    -
  2. -
-
-
-

II Name & Sitz

-
    -
  1. Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in -Kurzform.

    -
  2. -
  3. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 -Luxembourg.

    -
  4. -
-
-
-

III Objektive

-
    -
  1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:

    -
      -
    • Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit

      -
    • -
    • Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen -senden

      -
    • -
    • Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz

      -
    • -
    • Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen

      -
    • -
    • Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie

      -
    • -
    • Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im -Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder

      -
    • -
    • Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen -Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind

      -
    • -
    • Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte

      -
    • -
    -
  2. -
  3. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im -Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)

    -
  4. -
-
-
-

IV Mitgliedschaft

-
    -
  1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:

    -
      -
    • ordentliche Mitglieder

      -
    • -
    • Ehrenmitglieder

      -
    • -
    • unterstützende Mitglieder

      -
    • -
    -
  2. -
  3. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die -Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag -entrichten.

    -
  4. -
  5. Unterstützende Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche -Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

    -
  6. -
  7. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder -um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu -Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines -ordentlichen Mitglieds.

    -
  8. -
  9. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für -Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.

    -
  10. -
  11. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige -doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. -Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für -Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. -Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die -Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.

    -
  12. -
  13. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht -zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug -eines aktiven Engagements im Verein.

    -
  14. -
  15. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.

    -
  16. -
  17. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, -dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.

    -
  18. -
  19. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des -ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um -dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung -eingereicht werden.

    -
  20. -
  21. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular -kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.

    -
  22. -
  23. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen -möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung -eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine -außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die -Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise -für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied -kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime -Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.

    -
  24. -
  25. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.

    -
  26. -
  27. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.

    -
  28. -
  29. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu -nehmen.

    -
  30. -
  31. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu -unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten -Beiträge zu zahlen.

    -
  32. -
-
-
-

V Organe des Vereins

-
    -
  1. Die Organe des Vereins sind:

    - -
  2. -
-
-
-

VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung

-
    -
  1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.

    -
  2. -
  3. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.

    -
  4. -
  5. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 -Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss -die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.

    -
  6. -
  7. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung -stehen:

    -
      -
    1. Änderung der Satzung

      -
    2. -
    3. Wahl eines Vorstands

      -
    4. -
    5. Überprüfung der Finanzen

      -
    6. -
    7. Auflösung des Vereins

      -
    8. -
    9. Ausschließung eines Mitglieds

      -
    10. -
    11. Einführung einer neuen Kommission

      -
    12. -
    13. Auflösung einer Kommission

      -
    14. -
    -
  8. -
  9. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein -um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine -AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.

    -
  10. -
  11. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und -Befugnisse.

    -
  12. -
  13. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder -anwesend sind.

    -
  14. -
  15. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, -muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.

    -
  16. -
  17. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.

    -
  18. -
  19. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner -Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. -Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben -sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär -mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied -vertreten.

    -
  20. -
  21. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten -Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der -einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.

    -
  22. -
  23. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren -Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese -Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).

    -
  24. -
  25. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.

    -
  26. -
  27. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten -Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.

    -
  28. -
  29. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV -mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.

    -
  30. -
  31. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder -ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.

    -
  32. -
  33. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel -der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.

    -
  34. -
  35. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands -sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.

    -
  36. -
  37. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.

    -
  38. -
-
-
-

VII Vorstand

-
    -
  1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 -und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der -Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV -gewählt werden müssen.

    -
  2. -
  3. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.

    -
  4. -
  5. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle -Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet -werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied -kandidiert, beinhalten.

    -
  6. -
  7. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen -Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den -Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss -durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten -(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von -seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person -auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem -Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 -Monate eine AMV einberufen.

    -
  8. -
  9. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. -Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.

    -
  10. -
  11. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein -Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle -eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.

    -
  12. -
  13. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie -einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, -wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.

    -
  14. -
  15. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, -können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.

    -
  16. -
  17. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, -damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die -Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).

    -
  18. -
  19. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten -Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund -hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt -über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt -sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende -Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen -Person, gewählt werden:

    -
      -
    • Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre

      -
    • -
    • Rücktritt von seiner aktuellen Position

      -
    • -
    • Ausscheidung aus dem Verein

      -
    • -
    -
  20. -
-
-
-

VIII ChaosMeetings

-
    -
  1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten

    -
  2. -
  3. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort -statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre -Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.

    -
  4. -
  5. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden -Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.

    -
  6. -
-
-
-

IX Finanzprüfer

-
    -
  1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:

    -
      -
    • die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen

      -
    • -
    • ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu -erklären und zu übergeben.

      -
    • -
    -
  2. -
-
-
-

X Kommissionen

-
    -
  1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:

    -
      -
    • Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über -vergangene und folgende Aktivitäten

      -
    • -
    • Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich

      -
    • -
    -
  2. -
  3. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die -maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission -bestimmt.

    -
  4. -
  5. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer -Kommission melden.

    -
  6. -
  7. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, -kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.

    -
  8. -
  9. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann -eine Kommissionssitzung einberufen.

    -
  10. -
  11. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das -ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und -Alternativen anbieten.

    -
  12. -
  13. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder -der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei -gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen -gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).

    -
  14. -
  15. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran -besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.

    -
  16. -
  17. Folgende Kommissionen bestehen:

    - -
  18. -
-
-
-

XI Pressekommission

-
    -
  1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner -zwischen der Presse und dem Verein.

    -
  2. -
  3. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach -aussen vertreten.

    -
  4. -
  5. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und -zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).

    -
  6. -
  7. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden -und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.

    -
  8. -
  9. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. -Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema -auskennen.

    -
  10. -
  11. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, -müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern -ausgearbeitet werden.

    -
  12. -
  13. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort -beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission -durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, -den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese -Mitteilung muss folgendes enthalten:

    -
      -
    • Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle

      -
    • -
    • Thema des Interviews

      -
    • -
    • Wenn möglich, wann es publiziert wird

      -
    • -
    -
  14. -
  15. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn -möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet -werden.

    -
  16. -
  17. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen -archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies -kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission -sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:

    -
      -
    • Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden

      -
    • -
    • Onlineartikel müssen kopiert werden

      -
    • -
    • Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden

      -
    • -
    -
  18. -
-
-
-

XII Vereinslokalkommission

-
    -
  1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche -sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. -Diese beinhalten:

    -
      -
    • Große, strukturelle Veränderungen

      -
    • -
    • Reparaturen

      -
    • -
    • Mit dem Vermieter in Kontakt stehen

      -
    • -
    • Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern

      -
    • -
    • Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern

      -
    • -
    • Größere Investitionen, welche Platz benötigen

      -
    • -
    • Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen

      -
    • -
    -
  2. -
  3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der -Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf -dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.

    -
  4. -
-
-
-

XIII Regeln im Vereinslokal

-
    -
  1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, -welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende -Konsequenzen stehen zur Verfügung:

    -
      -
    • Ausschluss aus dem Verein

      -
    • -
    • Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material

      -
    • -
    • Ersetzung des beschädigten Materials

      -
    • -
    • Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal

      -
    • -
    -

    Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der -Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über -die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des -Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.

    -
  2. -
  3. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den -“Hackerspace Design Patterns” (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut -werden.

    -
  4. -
-
-
-

XIV Auflösung des Vereins

-
    -
  1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl -allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

    -
  2. -
  3. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens -zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die -Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.

    -
  4. -
  5. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein -in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter -den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen -Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden -sind, muss das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem -gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von -der (A)MV bestimmt.

    -
  6. -
-
-
-

XV Nationales Gesetz

-
    -
  1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das -“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.

    -
  2. -
-
-
- - -