diff --git a/Satzung.rst b/Satzung.rst deleted file mode 100644 --- a/Satzung.rst +++ /dev/null @@ -1,439 +0,0 @@ -======================================= -Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L. -======================================= - -**Anmerkung:** -*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.* - -*Handelsregisternummer:* F0007653_ - -.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher - -I Gründungsmitglieder -===================== - -1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: - Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und - Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER, - L-2143, Luxemburg registriert. - -II Name & Sitz -============== - -1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in - Kurzform. - -2. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750 - Luxembourg. - -III Objektive -============= - -1. Der Verein gibt sich folgende Objektive: - - - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit - - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen - senden - - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz - - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen - - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie - - Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im - Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder - - Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen - Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind - - Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte - -2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im - Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto) - -IV Mitgliedschaft -================= - -1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften: - - - ordentliche Mitglieder - - Ehrenmitglieder - - unterstützende Mitglieder - -2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die - `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag - entrichten. - -3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche - Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. - -4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder - um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu - Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines - ordentlichen Mitglieds. - -5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für - Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt. - -6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige - doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. - Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für - Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt. - Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die - Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt. - -7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht - zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug - eines aktiven Engagements im Verein. - -8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden. - -9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt, - dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. - -10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des - ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um - dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung - eingereicht werden. - -11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular - kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen. - -12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen - möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung - eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine - außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die - Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise - für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied - kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime - Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung. - -13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen. - -14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember. - -15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu - nehmen. - -16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu - unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten - Beiträge zu zahlen. - -.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf - -V Organe des Vereins -==================== - -1. Die Organe des Vereins sind: - - - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV) - - Vorstand_ - - ChaosMeetings_ - - Kommissionen_ - -.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung: - -VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung -=========================================== - -1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden. - -2. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden. - -3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14 - Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss - die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten. - -4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung - stehen: - - 1. Änderung der Satzung - 2. Wahl eines Vorstands - 3. Überprüfung der Finanzen - 4. Auflösung des Vereins - 5. Ausschließung eines Mitglieds - 6. Einführung einer neuen Kommission - 7. Auflösung einer Kommission - -5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein - um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine - AMV auf einem anderen Datum einberufen werden. - -6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und - Befugnisse. - -7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder - anwesend sind. - -8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen, - muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden. - -9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. - -10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner - Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann. - Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben - sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär - mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied - vertreten. - -11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten - Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der - einfachen Majorität, falls nicht anders definiert. - -12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren - Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese - Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10). - -13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt. - -14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten - Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt. - -15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV - mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen. - -16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder - ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder. - -17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel - der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen. - -18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands - sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein. - -19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen. - -.. _Vorstand: - -VII Vorstand -============ - -1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3 - und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der - Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV - gewählt werden müssen. - -2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar. - -3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle - Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet - werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied - kandidiert, beinhalten. - -4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen - Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den - Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss - durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten - (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von - seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person - auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem - Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3 - Monate eine AMV einberufen. - -5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht. - Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist. - -6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein - Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle - eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten. - -7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie - einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen, - wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt. - -8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun, - können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen. - -9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen, - damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die - Wiedergutsmachungsklausel (VII/10). - -10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten - Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund - hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt - über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt - sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende - Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen - Person, gewählt werden: - - - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre - - Rücktritt von seiner aktuellen Position - - Ausscheidung aus dem Verein - -.. _ChaosMeetings: - -VIII ChaosMeetings -================== - -1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten - -2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort - statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre - Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann. - -3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden - Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen. - - -.. _Finanzprüfer: - -IX Finanzprüfer -=============== - -1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin: - - - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen - - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu - erklären und zu übergeben. - -.. _Kommissionen: - -X Kommissionen -============== - -1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben: - - - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über - vergangene und folgende Aktivitäten - - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich - -2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die - maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission - bestimmt. - -3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer - Kommission melden. - -4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist, - kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen. - -5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann - eine Kommissionssitzung einberufen. - -6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das - ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und - Alternativen anbieten. - -7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder - der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei - gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen - gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10). - -8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran - besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden. - -9. Folgende Kommissionen bestehen: - - - Pressekommission_ - - Vereinslokalkommission_ - -.. _Pressekommission: - -XI Pressekommission -=================== - -1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner - zwischen der Presse und dem Verein. - -2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach - aussen vertreten. - -3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und - zur Pressemailadresse (press@c3l.lu). - -4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden - und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden. - -5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw. - Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema - auskennen. - -6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss, - müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern - ausgearbeitet werden. - -7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort - beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission - durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich, - den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese - Mitteilung muss folgendes enthalten: - - - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle - - Thema des Interviews - - Wenn möglich, wann es publiziert wird - -8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn - möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet - werden. - -9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen - archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies - kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission - sind. Im konkreten Fall bedeutet dies: - - - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden - - Onlineartikel müssen kopiert werden - - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden - -.. _Vereinslokalkommission: - -XII Vereinslokalkommission -========================== - -1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche - sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen. - Diese beinhalten: - - - Große, strukturelle Veränderungen - - Reparaturen - - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen - - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern - - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern - - Größere Investitionen, welche Platz benötigen - - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen - -2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der - Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf - dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss. - -XIII Regeln im Vereinslokal -=========================== - -1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, - welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende - Konsequenzen stehen zur Verfügung: - - - Ausschluss aus dem Verein - - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material - - Ersetzung des beschädigten Materials - - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal - - Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der - Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über - die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des - Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden. - -2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den - "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut - werden. - - -XIV Auflösung des Vereins -========================= - -1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl - allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. - -2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens - zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die - Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt. - -3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein - in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter - den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen - Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden - sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem - gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von - der (A)MV bestimmt. - -XV Nationales Gesetz -==================== - -1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das - "Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.