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Satzung.rst
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@@ -106,6 +106,10 @@ 14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins